UL Ausbildung (Praxis)
Die UL Ausbildung (Praxis) besteht aus mindestens 30 Flugstunden, von denen mindestens fünf Flugstunden im Alleinflug erfolgen müssen, sowie mindestens fünf Starts und Landungen im Alleinflug auf zwei verschiedenen Flugplätzen. Außerdem müssen zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über eine Gesamtstrecke von jeweils mindestens 200 km, drei Außenlandeübungen mit Fluglehrer sowie drei Überlandflüge im Alleinflug zu fremden Flugplätzen absolviert werden.
- Einweisungsflüge zur Vermittlung der Grundlagen für die Beherrschung des Luftsportgeräts
- Starten und Landen
- Verhalten in besonderen Notsituationen
- Erster Alleinflug in der Platzrunde
- Erlernen des Handlings unter besonderen Bedingungen (zum Beispiel das Starten und Landen bei Seitenwind)
- Überlandeinweisung mit Anwendung der terrestrischen Navigation
- 3 x 50 km Alleinflüge mit Zwischenlandung auf fremden Flugplätzen
- 2 x 200 km Flug mit Lehrer inkl. Zwischenlandung
- Vorbereitung auf die praktische Prüfung
- Abschluss der praktischen Ausbildung durch eine 60 minütige Prüfung durch einen Prüfungsrat des DULV
Der Ablauf der praktischen UL Ausbildung wird dabei in mehrere Phasen aufgeteilt:
Grundausbildung
- Ruderkoordination
- Kurvenflug
- Steigen/Sinken
- Bedienelemente
- Richtung halten
- Navigation
Platzrundenausbildung
- Start / Landung
- Seitenwindlandung
- Kurzstart
- Kurzlandung
- Ziellandungen
- Alleinflug
Sicherheitsausbildung
- Langsamflug
- Notlandungen
- Strömungsabriss
- Motorausfall
- Steilkurven
- Dämmerungsflug
Streckenflugausbildung
- Flugvorbereitung
- Wettervorbereitung
- Koppelnavigation
- GPS-Einweisung
- Landung auf fremden Plätzen
Im Anschluss an die UL Ausbildung (Praxis) folgt die praktische Prüfung:
Der Prüfer gibt meist am Vorabend der Prüfung eine Flugstrecke vom Heimatflugplatz über A nach B und zurück zum Heimatflugplatz vor. Es wird eine schriftliche Flugvorbereitung erwartet, incl. Schwerpunktberechnung für das UL samt beteiligten Pilot und Copilot, Gepäck und benötigtem Kraftstoff.
Die Navigation erfolgt grundsätzlich nach Karte und Kompaß. Im Falle des Verfliegens, muss mit Auffanglinien etc. versucht werden, die aktuelle Position sicher zu stellen. Ein Streckennavigationsgerät mit Hintergrundkarte, auch GPS oder GPS MAP genannt, ist nicht erlaubt.
Hat man während der praktischen Prüfung das Flugziel gefunden, fliegt man zurück nach Hause zum Heimatflugplatz. Auf dem Heimflug kann zusätzlich schlechtes Wetter simuliert werden und man muß einen weiteren Punkt ohne große Flugvorbereitung finden. Hier will der Prüfer sehen, ob der zukünftige Pilot in der Lage ist, spontane Pläne zu entwickeln.
Hat man den Punkt gefunden, werden auf dem letzten Abschnitt des Prüfungsflugs zur SPL noch Flugübungen geflogen:
- Kurven
- Steilkurven
- Notverfahren
- Rollübung
Der Teil „Ziellandung“ wird in der Regel mit laufendem Motor im Leerlauf aus 2.000 ft AGL auf dem Heimatflugplatz geflogen. Manche Prüfer fliegen diesen Teil zuerst, da dieser einiges an Konzentration benötigt, die zu Beginn der Prüfung normalerweise noch am höchsten ist.
Der Prüfer ist als PIC (pilot in command) dabei immer an Bord des UL und beurteilt das Geflogene.
UL Flugschein Voraussetzungen
- Alter zu Ausbildungsbeginn min. 16 Jahre (Lizenzerhalt 17 Jahre)
- Bei Minderjährigen Einverständnis der gesetzl. Vertreter
- Gute körperliche und geistige Konstitution
- Für motorisierte Luftsportgeräte > 120 kg Leermasse wird ein LAPL-Tauglichkeitszeugnis benötigt (§ 16 LuftPersV).
- Dieses Tauglichkeitszeugnis ist bis zum Alter von 40 Jahren 5 Jahre und ab 41 Jahren 2 Jahre gültig.